1. Informationspflichten
Ein Impressum (lat.: „das Ein-/Aufgedruckte“; Plural: Impressen) ist eine gesetzlich vorgeschriebene
Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält,
vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch
zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt.
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Informationspflichten nach § 5 TMG
Imkerei
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Tel.: +49 228 69 45 66
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